Verkehrsrecht - Geblitzt – Was tun?

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Sie sind mehr oder weniger unbeschwert mit dem Auto unterwegs und plötzlich wird es verdächtig hell. Sie fragen sich, was nun die optimale Vorgehensweise ist. Diese ist unabhängig von einem möglichen Geschwindigkeitsverstoß oder Abstandsverstoß gleich. Sie sollten jedenfalls nicht ungeprüft Bußgelder akzeptieren, sondern die zur Verfügung stehenden Verteidigungsmöglichkeiten nutzen.

Warten Sie zunächst ab, bis Sie einen Anhörungsbogen erhalten. Füllen Sie diesen nicht selbst aus. Sollte das Fahrzeug nicht auf Sie selbst zugelassen sein – also beispielsweise ein Firmenfahrzeug oder ein gelegenes Fahrzeug sein – wird der Anhörungsbogen vermutlich zunächst dem Halter zugestellt. Meist sind die Lichtbilder jedoch nicht eindeutig, so dass der Halter nicht selten mit gutem Gewissen eine Bekanntgabe des eventuellen Fahrers verweigern kann. Vorauseilender Gehorsam ist hier nicht angezeigt. Es laufen darüber hinaus relativ kurze Verjährungsfristen, die genutzt werden sollten. Schon an dieser Stelle sollten Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Dies gilt umso mehr, wenn zu Ihren Gunsten eine Rechtschutzversicherung für den Bereich Verkehrsrecht besteht.

Bereits nach Erhalt eines Anhörungsbogens können wir für Sie Akteneinsicht beantragen und die Messung überprüfen. Hier kommt es immer wieder vor, dass bereits diese fehlerhaft und nicht verwertbar ist; so zum Beispiel, wenn das Messgerät nicht geeicht oder falsch aufgestellt war. Diese erste Verteidigungslinie sollte unbedingt genutzt werden.

Sofern Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, wenden Sie sich umgehend nach Erhalt an uns. Hier muss in einer kurzen Frist von lediglich 2 Wochen ab Erhalt reagiert werden, um die Rechtskraft zu verhindern. Das anschließende Bußgeldverfahren bietet dann oftmals weitere Verteidigungsmöglichkeiten. Selbst wenn die Messung fehlerfrei erfolgt ist, kann hier noch versucht werden, ein Fahrverbot abzumildern oder jedenfalls zeitlich an die Urlaubsplanung anzupassen. Wir beraten Sie gern.

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Lasse Jonek

Geboren: 1982 in Ulm

- Abitur am Rhein-Wied-Gymnasium in Neuwied
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier
- Referendariat am Oberlandesgericht Koblenz

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