Baurecht - Neues Bauvertragsrecht

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Am 28.04.2017 wurde ein Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts verkündet, das ab dem 01.01.2018 in Kraft tritt.

Die Einführung eines neuen Bauvertragsrechts in das BGB bedeutet nach Auffassung namhafter Baurechtler nicht weniger als einen "Quantensprung". Erstmalig, seit das BGB im Jahre 1900 eingeführt wurde, finden sich dort in den §§ 650 a-v BGB nun spezielle Vorschriften für Bauverträge sowie Architekten-und Ingenieurverträge. Die Regelungen beinhalten ein Anordnungsrecht des Bestellers, deren Vergütungsfolgen und Sicherungsansprüche sowohl des Auftraggebers als auch des Unternehmers. Ebenso sind die Rechtsfolgen bei einer Verweigerung der Abnahme gesetzlich festgelegt und es wurde ein Schriftformerfordernis für die Kündigung statuiert. Zu Gunsten der Verbraucher enthalten die §§ 650 i-o BGB Pflichten des Unternehmers zur Erstellung einer Baubeschreibung, über den Vertragsinhalt sowie ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Die Höhe von Abschlagszahlungen und die demgegenüber zu erbringenden Sicherheitsleistungen des Unternehmers sind nunmehr ebenfalls gesetzlich festgelegt. Schließlich treffen den Unternehmer Pflichten zur Erstellung und Herausgabe von Unterlagen, die der Verbraucher benötigt. Ergänzende Regelungen zum Kauf von Baumaterialien, den Rechten des Verbrauchers bei daran bestehenden Mängeln sowie den Informationspflichten des Unternehmers sind im Zusammenhang damit ebenfalls in das BGB aufgenommen worden.

Allen, die in den nächsten Monaten und insbesondere ab dem 01.01.2018 den Bau eines Gebäudes, einer Außenanlage oder von Teilen hiervon beabsichtigen, kann daher nur dringend empfohlen werden, sich vor dem Abschluss entsprechender Verträge über ihre Rechte nach dem neuen Bauvertragsrecht zu informieren. In unserer Kanzlei stehen Ihnen hierfür zwei Fachanwälte für Bau-und Architektenrecht zur Verfügung.

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Dr. Michael Kleinmann

Rechtsanwalt Dr. Michael Kleinmann, Jahrgang 1974, ist seit 2003 in der Kanzlei tätig und seit 2009 Partner der Sozietät. Er hat im gleichen Jahr an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer promoviert.

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