Dieselproblematik – Was Sie wissen sollten

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Kunden der Volkwagen AG und ihrer Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA 189 haben noch bis zum 31.12.2018 die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche gegen den Fahrzeughersteller geltend zu machen, da ansonsten die Verjährung der Ansprüche droht. Die Verjährung kann hierbei grundsätzlich nur durch die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche gehemmt werden, d.h. die Kunden müssen ihre Ansprüche einklagen.

Grundsätzlich muss dabei jeder Kunde selbst seine Ansprüche vor Gericht geltend machen und hierbei jeweils die Voraussetzungen seines Anspruchs darlegen und beweisen: So muss z.B. nachgewiesen werden, dass durch die Manipulation des Motors tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Dies ist mitunter schwierig und kann enorme Kosten verursachen.

Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und versucht, über die so genannte Musterfeststellungsklage zu erreichen, dass viele der Fragen, die ansonsten jeder Kunde einzeln klären lassen müsste, konzentriert in einem Verfahren geklärt werden.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen wird deshalb in Kooperation mit dem ADAC am 1. November 2018 eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG einreichen. Ziel ist die Feststellung, dass Volkswagen mit der Software-Manipulation Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und betrogen sowie Fahrzeuge unzulässig in den Verkehr gebracht hat und betroffenen Käufern Schadenersatz schuldet.

Betroffene Kunden können sich ab Mitte November im Klageregister anmelden.

Hierdurch könnte ebenfalls erreicht werden, dass die Verjährung der Ansprüche gehemmt wird.

Allerdings kann der Kunde mit der Musterfeststellungsklage nicht unmittelbar erreichen, dass der Fahrzeughersteller ihm Schadenersatz zahlt: Er muss die Zahlung deshalb ggf. in einem weiteren Gerichtsverfahren geltend machen. Dieses Verfahren könnte im günstigsten Fall schnell abgeschlossen werden, da in dem Musterfeststellungsverfahren die wesentlichen Fragen bereits geklärt worden wären.

Gerne beraten wir Sie, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall zweckmäßig ist..

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Florian Kopper

Geboren: 1983 in Neuwied

- Abitur am Rhein-Wied-Gymnasium in Neuwied
- Studium an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz
- Referendariat am Oberlandesgericht Koblenz

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