Verkehrsrecht - Bußgeldverschärfung – StVO-Novelle ab 28.04.2020!

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Auch in Zeiten von Corona wird Politik betrieben. Der Verdacht kommt auf, dass der Schatten der aktuellen Probleme genutzt wurde, um nun weitreichende verkehrsrechtliche Änderungen durch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung durchzusetzen, bei der im Autoland Deutschland mit einigem Gegenwind zu rechnen war. Die Novelle wird am Montag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit bereits am Dienstag, den 28.04.2020, in Kraft!

Es werden einige neue Verkehrszeichen eingeführt und diverse Verkehrsregeln durch entsprechend erhöhte Bußgelder und frühere Punkte bzw. Fahrverbote teils drastisch verschärft. Hier ein erster Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Sämtliche Bußgelder für geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis zu 20 km/h werden verdoppelt. Die höheren Bußgeldsätze bleiben zwar gleich, dafür droht deutlich früher ein Fahrverbot. Statt bisher ab einer Überschreitung von 31 km/h innerorts droht nun schon ab 21 km/h ein einmonatiges Fahrverbot. Wer außerorts bisher erst bei einer Überschreitung von 41 km/h zu Fuß gehen musste, sollte zukünftig schon bei 26 km/h gutes Schuhwerk haben.

Die erst im Oktober drastisch verschärften Bußgelder bei Verstößen rund um die Rettungsgasse werden nun nochmals verschärft. Ab sofort droht in jedem Fall ein Fahrverbot, selbst wenn keinerlei Gefährdung oder Behinderung verwirklicht wird. Wer die Rettungsgasse selbst verbotswidrig nutzt, zahlt mindestens 240 € und erhält dafür 2 Punkte im Fahreignungsregister und ein einmonatiges Fahrverbot.

Das Halten und Parken in zweiter Reihe sowie Parken auf Geh- und Radwegen und auf Schutzstreifen wird deutlich verteuert und beim Parken sogar mit einem Punkt in Flensburg sanktioniert. Auch andere Parkverstöße werden merklich teurer, so beispielsweise auf besonders gekennzeichneten Parkplätzen für Schwerbehinderte oder E-Autos.

Kraftfahrzeuge müssen beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern nun außerorts mindestens 2 Meter Abstand halten, innerorts 1,5 Meter. Beim Abbiegen müssen insbesondere LKW-Fahrer nun nochmals aufmerksamer sein und besonders langsam fahren.
Weitere Neuerungen und neu eingeführte Verkehrszeichen finden Sie auf der Homepage des Verkehrsministeriums unter folgendem Link: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/stvo-novelle-bundesrat.html.

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Lasse Jonek

Geboren: 1982 in Ulm

- Abitur am Rhein-Wied-Gymnasium in Neuwied
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Trier
- Referendariat am Oberlandesgericht Koblenz

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