Am 03.07.2017 hatte Rechtsanwalt Dr. Kleinmann darüber informiert, dass ab dem 01.01.2018 ein neues Bauvertragsrecht in Kraft tritt. Das neue Bauvertragsrecht gilt für sämtliche Verträge, welche ab dem 01.01.2018 zum Zwecke der Errichtung eines Gebäudes, einer Außenanlage oder Teilen davon, abgeschlossen werden. Aber nicht jeder Vertrag, der zum Beispiel von Handwerkern abgeschlossen wird, ist…